Für Nebengebäude bis zu einer maximalen Baufläche von 12 qm, Einfriedungen gegen öffentliche Verkehrsflächen, Errichtung von Solaranlagen bis 20 qm usw. - õ 26, Abs.1, oö.BauO.1994)
Bitte mitbringen:
- Anzeige formlos,
- Skizze des Bauvorhabens
Die Eingaben sind gebührenpflichtig.